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Jungfrauenschändung


(auch Jungfernschändung, Mädchenschändung)


Die Jungfernschändung, auch Mädchenschändung genannt ist die Verführung eines unbescholtenen Mädchens, welches das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, zum Beischlaf, welches im Deutschen Reich aber nur auf Antrag verfolgt wird. (Meyers).


Die Jungfrauenschändung bei Einwilligung des betreffenden Mädchens war Ende des 19. Jahrhunderts in London wohl sehr beliebt, wovon wir ein Zeugnis aus dem Jahre 1885 haben. Zum damaligen Zeitpunkt wurde eine Kupplerin gefragt, wie dies vonstatten ginge. Von ihr konnte man erfahren: «Meine Gesellschafterin holt die Mädchen, das verführt werden sollen, und bringt sie ihren Angehörigen nach erfolgter Verführung wieder zurück».


In Wahrheit jedoch waren es nicht Verführungen, sondern bezahlte Schändungen, bei denen die Jungfrau wohl ein Entgelt bekam, von dem eigentlichen Vorgange, zu dem sie bestimmt wurde, aber nichts wusste. So erfolgten dann die Schändungen unter dem Einflusse von Betäubungsmitteln wie Schnupftabak oder Laudanum.


 
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